Wie sehr doch Bänker die Wahrheit zurechtbiegen wollen wie sie sie gerade brauchen.
Im zugrundeliegenden, vor Gericht verhandelten Fall handelt es sich um einen Gewerbebetrieb und nicht um Privatpersonen.  Ebenso scheint es sich dabei nicht nur um einige wenige Verträge zu handeln, sondern um die große Mehrzahl der Darlehensverträge. Das zeigt auch die uns bereits vorliegende Zahl von Darlehensverträgen.